Dammer Domfestspiele - 05.09.2025

„Anno Domini MDCCLXV: Der Sohn zweier Väter

Der Sohn wird unter dramatischen Umständen in einer Moorkate geboren und wächst dort 24 Jahre lang auf in der Gewissheit, dass sein Vater sein Vater ist. Doch dann fällt ihm beim Tod des alten Lehrers die Dorfchronik in die Hände und sieht voller Schreck, dass bei seiner Taufe eine goldene Uhr in sein Bettchen gefallen war. Auf der Rückseite steht eine lateinische Inschrift, dazu zwei Buchstaben, die er sofort entziffert: R D = Ranzen Donnerkeil. Und das ist sein Name. Nach dem ersten Erschrecken packt ihn nicht nur die Neugier, sondern auch die Angst und der Zweifel treiben ihn an, dieser Inschrift auf die Spur zu kommen. …“

Am 5. September lädt die evangelische und die katholische Kirchengemeinde Goldenstedt zu einer Fahrt zu den Dammer Domfestspielen ein, wo das obige Stück aufgeführt wird. Die Karten inklusive Busfahrt kosten 35 € und sind im Pfarrbüro erhältlich.

Abfahrt am 5. September, um 17.15 Uhr bei der Feuerwehr, Einlass in Damme ab 18.15 Uhr, Aufführung von 19.00 bis 22.00 Uhr inklusive Pause, weitere Infos unter www.theater-dammer-berge.de

Eindrücke von der Goldenstedter Krippe

Das Goldenstedter Krippenbateam war wieder im Einsatzt und hat passend zum Dreikönigsfest die Darstellung der Krippe verändert.

Zeltlager 2025

Im kommenden Jahr findet das Messdienerzeltlager vom 4. bis 13. Juli in Endel statt.

Kirchenrenovierung nimmt Fahrt auf

Nach einer langen Vorbereitungszeit und vielen Gesprächen nimmt nun die Renovierung der Pfarrkirche St. Gorgonius Fahrt auf.

Folgende Maßnahmen sollen in den kommenden Monaten umgesetzt werden:

Die elektrischen Anlagen der Kirche sollen grunderneuert werden, um aktuellen Sicherheitsstandards zu entsprechen. Hierzu wird eigens ein Beleuchtungskonzept entwickelt, um durch die Verwendung von LED Lampen Kosteneinsparungen und mehr Nachhaltigkeit zu realisieren.

Weiter ist eine Neuverkittung und Sanierung der historischen Bleiglasfenster zwingend notwendig.

Die Werktagskapelle soll nun direkt vom Kirchenraum über eine Rampe mit einem Durchbruch im Seitenschiff barrierefrei erreichbar sein und so besser in den Kirchenraum integriert werden. Für vielfältige, zukünftige Nutzungen, wie Taufen, Andachten sowie heilige Messen im kleinen Rahmen, wird sie hierzu mit einer moderneren, helleren Form und Ausstattung versehen.

Zukünftig kann der Seiteneingang mit einer elektrischen Türöffnungsanlage betätigt werden.

Im rückseitigen Bereich von St. Gorgonius werden die alten Rundbögen wieder freigelegt und die Türen durch eine Glas-Holz-Kombination heller gestaltet. Hauptgrund: hierdurch sollen die Beichträume eine transparentere Wirkung bekommen. In diesem hinteren Bereich wird auch eine dringend notwendige behindertengerechte Toilettenanlage installiert werden.

Im Hauptschiff sind Risse und Mörtelausbrüche im Gewölbe zu beseitigen. Oberhalb des Gewölbes sind die Laufstege derzeit nicht sicher und werden durch sicherheitsrelevante Erweiterungen ergänzt.

Der bisherige linke Beichtraum wird in einen Ort der stillen Anbetung und Marienverehrung umgewidmet.

Da die Kosten für einen neuen Anstrich des Innenraumes der Kirche extrem hoch sind, hat der Bauausschuss schweren Herzens von diesem Projekt Abstand genommen.

Der Gesamtkostenaufwand für dieses Vorhaben beträgt nach jetzigen Berechnungen 815.000 €. Hiervon werden vom Bischöflich Münsterschen Offizialat 474.000 € übernommen. Die restliche Summe muss durch die Pfarrgemeinde aufgebracht werden. Durch vorausschauendes Wirtschaften seitens der Kirchengemeinde konnten hierfür Rücklagen in Höhe von 200.000 € gebildet werden. Damit ist die Finanzierung jedoch noch nicht vollständig gesichert. Es bedarf einer großen Anstrengung, die fehlenden 150.000 € aufzubringen. Hierfür bitten wir sie herzlich um Ihre Unterstützung.

Gespendet werden kann auf das Konto:
Katholische Kirchengemeinde St. Gorgonius
DE89 2806 4179 0709 8294 08
(Spendenquittungen werden auf Wunsch gerne ausgestellt.)

Gottesdienstzeiten

Goldenstedt:
SA 17.00 Uhr Vorabendmesse
SO 10.30 Uhr Hochamt
DI 9.00 Uhr Eucharistiefeier
FR 19.15 Uhr Eucharistiefeier

Lutten:
SO 9.00 Uhr Eucharistiefeier
MO 8.30 Uhr Eucharistiefeier
MI 19.15 Uhr Eucharistiefeier

Ellenstedt:
SA 18.30 Uhr Vorabendmesse
DO 9.00 Uhr Eucharistiefeier

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Kirchlichen Nachrichten.

Singen in der Pfarrgemeinde

Chorproben

dienstags | 19.30 Uhr
- Gemischter Chor Cäcilia, Pfarrheim Lutten
mittwochs | 15.00 Uhr - Kinderchor Goldenstedt (Vorschulkinder und Erstklässler), Pfarrheim Goldenstedt
mittwochs | 16.00 Uhr - Kinderchor Goldenstedt (2. - 4. Schuljahr), Pfarrheim Goldenstedt
mittwochs | 17.00 Uhr - Jugendchor Goldenstedt (ab 5. Schuljahr), Pfarrheim Goldenstedt
donnerstags | 19.00 Uhr - Kirchenchor Goldenstedt, Pfarrheim Goldenstedt

Öffnungszeiten der Büchereien

Goldenstedt:
SO 10.00 - 11.30 Uhr
DI 17.00 - 18.30 Uhr
MI 9.30 - 11.00 Uhr

Lutten:
SO 10.00 - 12.00 Uhr
DO 16.30 - 18.00 Uhr

Ellenstedt:
SO 10.30 - 12.00 Uhr
DI 16.00 - 18.00 Uhr
MI 9.00 - 10.00 Uhr

Hinweisgeberschutz

Im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG, Verlinkung mit https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html) und zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens in der Katholischen Kirchengemeinde St. Gorgonius haben wir die Fachstelle Recht im Bischöflich Münsterschen Offizialat mit der Aufgabe der internen Meldestelle betraut.

Sie haben als Mitarbeitende der Katholischen Kirchengemeinde St. Gorgonius hierüber die Möglichkeit, Meldungen über straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße und sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften i.S. § 2 HinSchG (Verlinken mit https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/__2.html),  - auch vollständig anonym - abzugeben.

Die Beauftragten der Meldestelle wahren die Vertraulichkeit Ihrer Identität, sofern die gemeldeten Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen oder Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass dies der Fall ist. Das Gebot der Vertraulichkeit Ihrer Identität gilt unabhängig davon, ob die Meldestelle für die eingehende Meldung zuständig ist.

Sie sind gegen Repressalien gem. § 36 HinSchG geschützt, wenn Sie diesen Meldekanal für einen Hinweis nutzen. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben. Dieser Schutz ist aber nicht gegeben, wenn von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Information gemeldet wird.

Die Meldestelle dient nicht nur der Aufklärung von Rechtsverstößen, sondern auch der Verhinderung und Prävention von Verstößen. Diese Zielsetzung richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Was wird wo gemeldet:

Im Hinblick auf Beschwerden, die keine Rechtsverstöße i.S.d. § 2 HinSchG beinhalten, bleibt es beim bisherigen Beschwerdeverfahren.

Rechtsverstöße im sachlichen Anwendungsbereich des § 2 HinSchG, bei denen keine Repressalien zu befürchten sind, sind an die interne Meldestelle unter http://hinweisgeberschutz.kkol.de/ zu richten.

Neben der zuvor beschriebenen anonym digitalen Meldung besteht auch die Möglichkeit, Verstöße der internen Meldestelle unter der kostenfreien Sonderrufnummer 0800 0060884 oder per E-Mail unter hinweisgeberschutz@bmo-vechta.de zu melden.

Rechtsverstöße im sachlichen Anwendungsbereich des § 2 HinSchG, bei denen Repressalien zu befürchten sind, sind an die externe Meldestelle: www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html zu richten.

Bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige sowie schutz- und hilfsbedürftige Erwachsene, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner unter www.bistum-muenster.de/sexueller_missbrauch.

Ergänzend verweisen wir auf die weitergehenden Informationen und FAQ zum Thema Hinweisgeberschutz unter https://www.offizialat-vechta.de/hinweisgeberschutzgesetz